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Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Zweck dieses Vertrages ist die Vermittlung einesTierheimtieres in ein häusliches Umfeld, mit dem Ziel,ihm ein dauerhaftes und liebevolles Zuhause zu geben. Der Übernehmende übernimmt mit diesem Vertrag die Verantwortung für ein solches Tier und verpflichtet sich, es entsprechend des Tierschutzes artgerecht zu halten und zu pflegen.
2. Die Vermittlung der Tiere erfolgt ausdrücklich an den Interessenten, welcher dem jeweiligen Tier nach dem Erkenntnisstand des Vereins die besten Haltungsbedingungen ermöglicht. Ein Anrecht auf Vermittlung eines bestimmten Tieres besteht nicht, auch nicht, wenn der Interessent bereits persönlich oder telefonisch vorgesprochen und sein Interesse an diesem Tier bekundet hat.
3. Sollten für ein Tier zwei Interessenten eine Übernahme wünschen, wird der Vermittlung von zwei Tieren in ein gemeinsames Zuhause oder der Vermittlung als Zweittier der Vorrang gegeben, sollte nicht der Charakter des Tieres eine Einzelhaltung erfordern.
4. Die Vermittlung der Tiere erfolgt an jenen Übernehmenden, welcher mit dem Verein den Übernahmevertrag geschlossen hat. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Einverständnis des Vereins möglich. In diesem Fall sind dem Verein die Daten des neuen Tierhalters bekannt zu geben. Es werden grundsätzlich keine Tiere als Geschenke abgegeben.
5. Der Verein ist berechtigt, jederzeit unangemeldet die Haltung des Tieres zu überprüfen. Wenn dessen Haltung zu beanstanden ist, ist der Verein berechtigt, das Tier in seine Obhut zurückzunehmen, wobei eine Erstattung von eventuellen Unkostenbeiträgen an den Erwerber entfällt. Eine unentgeltliche Rücknahme kann auch erfolgen, wenn das Tier ohne Kenntnis des Vereins an einen anderen Halter weitergegeben wurde.
6. Der Übernehmende verpflichtet sich, das Tier herauszugeben, wenn ältere Rechte Dritte bestehen ( z.B. bei Diebstahl ) .
7. Das Tier ist zum Zeitpunkt der Übergabe als gesund angesehen worden. Durch den Verein wurde das Tier tierärztlich untersucht, entwurmt und grundimmunisiert. Der Übernehmende verpflichtet sich das Tier weiterhin tierärztlich betreuen und jährlich nachimpfen zu lassen. Für Tiere, welche nicht nur in der Wohnung gehalten werden, hat der Übernehmende die Tollwutimpfung noch vornehmen zu lassen.
8. Die Tiere des Vereins werden nicht routinemäßig auf FIP, FeLV und Leukose getestet. Auf Wunsch führt der Verein vor der Vermittlung einen Test durch. Die Kosten hierfür trägt der Interessent, welcher den Test durchführen lassen möchte. Dies gilt auch, wenn auf Grund eines positiven Testergebnisses keine Vermittlung zustande kommt. Die Kosten für den Test sind im Voraus zu erstatten.
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