Allgemeine Vertragsbedingungen

1.
Zweck dieses Vertrages ist die Vermittlung einesTierheimtieres in ein häusliches Umfeld, mit dem Ziel,ihm ein dauerhaftes und liebevolles Zuhause zu geben. Der Übernehmende übernimmt mit diesem Vertrag die Verantwortung für ein solches Tier und verpflichtet sich, es entsprechend des Tierschutzes artgerecht zu halten und zu pflegen.

2.
Die Vermittlung der Tiere erfolgt ausdrücklich an den Interessenten, welcher dem jeweiligen Tier nach dem Erkenntnisstand des Vereins die besten Haltungsbedingungen ermöglicht. Ein Anrecht auf Vermittlung eines bestimmten Tieres besteht nicht, auch nicht, wenn der Interessent bereits persönlich oder telefonisch vorgesprochen und sein Interesse an diesem Tier bekundet hat.

3.
Sollten für ein Tier zwei Interessenten eine Übernahme wünschen, wird der Vermittlung von zwei Tieren in ein gemeinsames Zuhause oder der Vermittlung als Zweittier der Vorrang gegeben, sollte nicht der Charakter des Tieres eine Einzelhaltung erfordern.

 

4.
Die Vermittlung der Tiere erfolgt an jenen Übernehmenden, welcher mit dem Verein den Übernahmevertrag geschlossen hat. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Einverständnis des Vereins möglich. In diesem Fall sind dem Verein die Daten des neuen Tierhalters bekannt zu geben. Es werden grundsätzlich keine Tiere als Geschenke abgegeben.

5.
Der Verein ist berechtigt, jederzeit unangemeldet die Haltung des Tieres zu überprüfen. Wenn dessen Haltung zu beanstanden ist, ist der Verein berechtigt, das Tier in seine Obhut zurückzunehmen, wobei eine Erstattung von eventuellen Unkostenbeiträgen an den Erwerber entfällt. Eine unentgeltliche Rücknahme kann auch erfolgen, wenn das Tier ohne Kenntnis des Vereins an einen anderen Halter weitergegeben wurde.

6.
Der Übernehmende verpflichtet sich, das Tier herauszugeben, wenn ältere Rechte Dritte bestehen
( z.B. bei Diebstahl ) .


7.
Das Tier ist zum Zeitpunkt der Übergabe als gesund angesehen worden. Durch den Verein wurde das Tier tierärztlich untersucht, entwurmt und grundimmunisiert.
Der Übernehmende verpflichtet sich das Tier weiterhin tierärztlich betreuen und jährlich nachimpfen zu lassen. Für Tiere, welche nicht nur in der Wohnung gehalten werden, hat der Übernehmende die Tollwutimpfung noch vornehmen zu lassen.


8.
Die Tiere des Vereins werden nicht routinemäßig auf FIP, FeLV und Leukose getestet. Auf Wunsch führt der Verein vor der Vermittlung einen Test durch. Die Kosten hierfür trägt der Interessent, welcher den Test durchführen lassen möchte. Dies gilt auch, wenn auf Grund eines positiven Testergebnisses keine Vermittlung zustande kommt. Die Kosten für den Test sind im Voraus zu erstatten.

9.
Treten in den ersten 14 Tagen nach der Vermittlung gesundheitliche Probleme auf, ist der Verein unverzüglich darüber zu informieren.
Bei durch die Vermittlung bedingter Erkrankungen wie Durchfall, Erbrechen, Schnupfen, Augenentzündungen oder noch vorhandener Parasitenbefall übernimmt der Verein die medizinische Nachsorge. Über die Art der Nachsorge entscheidet der Verein.


10.
Sollte im Zeitraum der Nachsorge eine tierärztliche Untersuchung erforderlich werden, für welche der Verein die Kosten übernehmen soll, ist ein Behandlungsschein für einen der Vertragstierärzte des Vereins erforderlich. Dieser ist beim Verein abzufordern.


11.
Der Übernehmende verpflichtet sich, mit dem vermittelten Tier nicht zu züchten und es nicht zur Zucht freizugeben.
Unkastrierte Jungtiere sind mit Eintritt der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Dafür kann der Übernehmende beim Verein einen Kastrationsschein abfordern und die Kastration bei einem der mit dem Verein zusammenarbeitenden Tierärzte vornehmen lassen. In diesem Fall trägt der Verein einen Teil der Kastrationskosten. Auch hier hat der Übernehmende ausdrücklich das Recht, die Kastration des Tieres bei jedem anderen Tierarzt seiner Wahl durchführen zu lassen. In diesem Fall erfolgt aber keine Kostenübernahme durch den Verein.


12.
Es wird keine Garantie für bestimmte Verhaltensweisen
des Tieres übernommen. Bei dem vermittelten Tier ist
dem Verein möglicherweise wenig oder gar nichts über
die Vorgeschichte des Tieres bekannt. Sollten bei der
Eingewöhnung des Tieres in sein neues Zuhause Probleme auftreten, wird der Verein den Tierhalter mit Ratschlägen und Informationen über artgerechte Tierhaltung unterstützen.


13.
Die Vermittlung der Tiere durch den Verein erfolgt nach umfassender Beratung des Interessenten, unter Berücksichtigung seiner Angaben zu den künftigen Haltungsbedingungen, seiner Erfahrung im Umgang mit Tieren und dem familiären Umfeld, in welches das Tier vermittelt werden soll. Sollte der Übernehmende nach der Vermittlung feststellen, dass er mit der Tierhaltung überfordert ist, sich seine Vorstellungen von der Tierhaltung nicht erfüllen oder er keinen Zugang zu dem Tier findet, nimmt der Verein das Tier zurück. Eine Erstattung der Vermittlungsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.


14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vereines Tiere in Not Chemnitz e.V. in Chemnitz








Chemnitz, 12.02.2007